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   LSG Bayern, 29.07.2008 - L 14 R 777/05   

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https://dejure.org/2008,12598
LSG Bayern, 29.07.2008 - L 14 R 777/05 (https://dejure.org/2008,12598)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.07.2008 - L 14 R 777/05 (https://dejure.org/2008,12598)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - L 14 R 777/05 (https://dejure.org/2008,12598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rehabilitation - Ermittlung der Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes - einheitliches Rehabilitationsverfahren - Einkommenserhöhung auf Grund steuerlicher Änderungen bei Heirat und Geburt eines Kindes - Verfassungsmäßigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berechnung der Höhe von Übergangsgeld - Zwischenbeschäftigung zwischen Abschluss einer medizinischen Rehamaßnahme und Beginn der beruflichen Rehabilitationsmaßnahme - Grundsatz der Einheitlichkeit des Rehabilitationsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe eines Übergangsgeldes während einer erbrachten Berufsfindung/Arbeitserprobung und einer begonnenen 24-monatigen Umschulung zum Maschinenbautechniker; Anzuwendendes Recht für die Berechnung des Übergangsgeldes für die Zeit der Berufsfindung/Arbeitserprobung im Jahr ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Übergangsgeld während Maßnahmen zur Rehabilitation, Ermittlung der Berechnungsgrundlage, Berücksichtigung von Einkommenserhöhungen auf Grund Heirat und Geburt eines Kindes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Bayern, 07.11.2000 - L 5 RJ 595/98

    Höhe von Übergangsgeld während einer berufsfördernden Maßnahme;

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2008 - L 14 R 777/05
    Das erstinstanzliche Urteil setze sich mit dem Urteil des BayLSG vom 07.11.2000, Az.: L 5 RJ 595/98, mit keinem Wort auseinander, das bei der Ermittlung des Übergangsgeldes von einem einheitlichen Reha-Vorgang ausgegangen sei und dementsprechend dasjenige Arbeitsentgelt zu Grunde gelegt habe, das vor Beginn der ersten Leistung geleistet worden sei, obgleich auch in jenem Verfahren der Versicherte zwischen verschiedenen Leistungen weiteres Arbeitsentgelt erzielt habe.

    Den Grundsatz der Einheitlichkeit des Rehabilitationsverfahrens hat auch das BayLSG in den Vordergrund gestellt (vgl. BayLSG, Urteil vom 07.11.2000, Az.: L 5 RJ 595/98).

    Auch die Rechtsprechung zur Frage der so genannten Zwischen- oder Übergangsbeschäftigungen zwischen der Aufgabe des (ursprünglichen) Berufs und dem Maßnahmebeginn (vgl. z.B. BayLSG, Urteil vom 07.11.2000, Az.: L 5 RJ 595/98 m.w.N.) belegt, dass der Grundsatz der Einheitlichkeit des Rehabilitationsverfahrens ein über einen bloßen Planungsgrundsatz hinausgehender maßgeblicher Grundsatz ist, auch um Ungerechtigkeiten, Zufälligkeiten oder Manipulationsmöglichkeiten im Einzelfall auszuschließen.

    Weiter kann es einen Gesichtspunkt für eine Einheitlichkeit des Rehabilitationsverfahrens darstellen, wenn ein Versicherter im Anschluss an eine Leistung bis zur nächsten Leistung Anspruch auf Übergangsgeld gemäß § 29 Abs. 3 Nr. 4 SGB VI a.F. geltend machen kann (vgl. BayLSG, Urteil vom 07.11.2000, Az.: L 5 RJ 595/98).

  • LSG Bayern, 27.11.2001 - L 10 AL 294/98

    Höhe des Übergangsgeldes

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2008 - L 14 R 777/05
    Das BayLSG hat dies - wiederum in einer Entscheidung zum Arbeitsförderungsrecht - weitergehend damit begründet, dass es sich bei einer Rehabilitation in mehreren Abschnitten nicht um den jeweils erneuten Eintritt des versicherten Risikos handele (vgl. BayLSG, Urteil vom 27.11.2001, Az.: L 10 AL 294/98).

    Dies war beispielsweise in einem vom BayLSG entschiedenen Verfahren der Fall (vgl. BayLSG, Urteil vom 27.11.2001, Az.: L 10 AL 294/98).

  • BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 109/78

    Rechtsnatur der Maßnahme Berufsfindung und Arbeitserprobung

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2008 - L 14 R 777/05
    Nicht erforderlich ist, dass der Versicherungsträger bereits bei Abschluss der medizinischen Leistung einen Gesamtplan aufgestellt hat, der auch die berufsfördernde Leistung umfasst (vgl. BSG, Urteil vom 30.08.1979, Az.: 4 RJ 109/78).

    Dies ergibt sich daraus, dass der Versicherte keinen durchsetzbaren Anspruch auf Aufstellung eines derartigen Gesamtplans hat und ihm daher aus einer (zunächst) unterbliebenen Aufstellung des Gesamtplans kein Nachteil erwachsen darf (vgl. BSG, Urteil vom 30.08.1979, Az.: 4 RJ 109/78).

  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 6/90

    Berechnung des Krankengeldes bei Übergang von Voll- zur Teilzeitarbeit

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2008 - L 14 R 777/05
    Es verbleibt daher bei Sozialleistungen bei dem Grundsatz, dass nur ein bis zum Eintritt des Versicherungsfalls erzieltes Entgelt zu berücksichtigen ist, später eintretende Entgeltänderungen aber unberücksichtigt bleiben, unabhängig davon, auf welchen Gründen sie beruhen (vgl. BSG, Urteil vom 25.06.1991, Az.: 1/3 RK 6/90 m.w.N.).
  • BSG, 11.06.1986 - 1 RA 23/85

    Personenkreis des § 18 Abs 4 AVG - Übergangsgeldberechnung

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2008 - L 14 R 777/05
    Denn § 49 SGB IX dient ebenso wie der entsprechende § 23 SGB VI a.F. lediglich der Verwaltungsvereinfachung (vgl. BSG, Urteil vom 11.06.1986 , Az.: 1 RA 23/85 - zur entsprechenden Regelung des § 18 Abs. 4 Angestelltenversicherungsgesetz - AVG - BfA-Kommentar SGB VI, 7. Auflage, 2001, § 23, Ziff. 3).
  • BSG, 20.06.1985 - 11b/7 RAr 21/84

    Anwendung des Grundsatzes der Kontinuität der Leistungen - Berechnung des

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2008 - L 14 R 777/05
    Eine Orientierung an den zu § 23 SGB VI a.F. bzw. § 49 SGB IX entwickelten Grundsätzen zur Bestimmung des Begriffs "im Anschluss" (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 20.06.1985, Az.: 11b/7 RAr 21/84: "Im Anschluss" ist bei einem zeitlichen Abstand von länger als vier Wochen nicht mehr der Fall) verbietet sich daher.
  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94

    Übergangsrecht bei Rentengewährung nach fehlgeschlagener medizinischer

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2008 - L 14 R 777/05
    Die Geltung des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Rehabilitationsverfahrens lässt sich auch aus der Rechtsprechung des BSG zur Frage des anzuwendenden Rechts bezüglich der Rentengewährung nach fehlgeschlagener medizinischer Rehabilitation im Rahmen der Übergangsvorschriften ableiten (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.1996, Az.: 4 RA 116/94).
  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 45/93

    Bemessung des Übergangsgeldes - Zwischenbeschäftigung

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2008 - L 14 R 777/05
    Auch die Rechtsprechung des BSG zum Arbeitsförderungsrecht geht von einer einheitlichen Behandlung des gesamten Rehabilitationsgeschehens aus, da anderenfalls die einheitliche Zielsetzung von Teilen eines Rehabilitationsprogramms vernachlässigt würde (vgl. BSG, Urteil vom 26.07.1994, Az.: 11 RAr 45/93).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - L 21 RJ 151/04

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Berufsfindungs- und Arbeitserprobungskurs

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2008 - L 14 R 777/05
    Für Teilhabeleistungen nach dem SGB VI ist aber § 301 SGB VI die speziellere und daher vorrangige Regelung (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.09.2005, Az.: L 21 RJ 151/04).
  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 61/77

    Anwendung des krankenversicherungsrechtlichen Begriffs der AU in der

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2008 - L 14 R 777/05
    So reicht es aus, wenn bei Beendigung einer medizinischen Leistung die Erforderlichkeit einer berufsfördernden Leistung objektiv feststeht (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.1978. Az.: 4 RJ 61/77).
  • Drs-Bund, 06.03.1989 - BT-Drs 11/4121
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